Bereits vor zwei Wochen haben wir auf den richtigen Umgang mit Kerzen und Adventskränzen hingewiesen. Doch was, wenn eine kleine Kerze, trotz der Vorsichtsmaßnahmen, einmal zu einem Entstehungsbrand oder einem großen Feuer wird?

Insbesondere nachts erkennt ein schlafender Mensch die nahende Gefahr eines Brandes nicht. Selbst die sensibelste Nase riecht im Schlaf nicht den beißenden Geruch von Verbranntem. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber bereits reagiert und in NRW eine Rauchmelderpflicht eingeführt. Dies bedeutet, dass in Wohnungen alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg von Aufenthaltsräumen dienen (wie beispielsweise einem Wohnzimmer), mit einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen.

Denn bei einem Brand ist in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch die tödliche Gefahr – bereits drei Atemzüge von hochgiftigem Brandrauch können tödlich sein.

Wenn Sie einen neuen Rauchmelder kaufen, achten Sie darauf, dass dieser ein CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ besitzt. Diese Norm legt Mindestleistungsmerkmale fest, die ein Rauchmelder haben muss:

  • Der Alarmton muss mindestens 85 dB(A) betragen
  • Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal
  • Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist Voraussetzung
  • Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:
Befestigen Sie Rauchmelder

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
  • immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen)
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
  • nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter)
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht

Eine weitere Gefahr, die in der kalten Jahreszeit zunimmt, ist eine Vergiftung durch Kohlenmonoxid (CO). Dieses unsichtbare, geruchs- und geschmacklose Gas entsteht bei unvollständigen Verbrennungsprozessen von fossilen Brennstoffen (z. B. Öl, Holz, Kohle, …). Im Haushalt kann das Gas also bei Heizungen, Thermen, beim Grillen –  oder gerade jetzt – durch verstopfte Kamine in die Wohnräume gelangen.

Da der Mensch das Gas aber – wie eben beschrieben – nicht wahrnehmen kann, kommt es sehr schnell zu lebensbedrohlichen Situationen. Bei zu hoher CO-Konzentration im Körper verliert man das Bewusstsein, es können Krämpfe einsetzen und es kann zu einem Herz- und Lungenversagen kommen.

Im Gegensatz zu Rauchmeldern sind CO-Melder nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch noch nicht so weit verbreitet. Was sie allerdings nicht weniger wichtig macht.
Durch vermehrte, insbesondere tödliche Unfälle in den letzten Monaten und Jahren, wird das Thema aber auch immer mehr von den Medien aufgegriffen. Auch wir als Feuerwehr Wickede (Ruhr) empfehlen die Installation von CO-Meldern.

Bei Fragen zu diesen beiden Melderarten können Sie sich zum einen an den örtlichen Fachhandel wenden oder gerne auch direkt an uns kontaktieren.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen schönen dritten Advent.